Bühnenrecht


In Deutschland gibt es rund 160 öffentlich getragene Theater, rund 280 Privattheater und etwa 130 Opern-, Symphonie- und Kammerorchester, daneben zahlreiche Festspiele sowie Theater- und Spielstätten ohne festes Ensemble.

Die Theater und ihre Mitarbeitenden brauchen als Organisationsform übersichtliche rechtliche Regelungen und Vereinbarungen, ebenso Klarheit in der Auslegung von gesetzlichen und tariflichen Normen.

In der Bundesrepublik gibt es eine Handvoll Anwältinnen und Anwälte, die sich diesem Rechtsgebiet widmen.